Im §16 der Luftverkehrsordnung (LuftVO) ist geregelt, dass Flugmodelle mit
Raketenantrieb bis 20 g Treibmittel keiner
Aufstiegserlaubnis bedürfen, solange sie nicht in den kontrollierten Luftraum
eindringen (der in 97% Deutschlands bei
2500 ft AGL, also 750 m über Grund beginnt).
Hier muss lediglich eine Erlaubnis des Grundstückseigentümers
( wenn möglich schriftlich ) eingeholt werden.
§16 LuftVO
Abs. 6 schreibt vor: "Der Aufstieg von Flugmodellen mit Raketenantrieb ... bedarf ...
der Erlaubnis der ... Luftfahrtbehörde".
Absatz 3 sagt : " Keiner Erlaubnis bedarf der Aufstieg von
Flugmodellen mit Raketenantrieb, deren
Treibsatz nicht mehr als 20 g beträgt" (s.o.).
Raketenmotoren sind frei
verkäuflich , handhabungssicher und werden mit Päckchen im Versandhandel via Post geliefert.
Raketenmotore sind von der
technischen Prüfstelle zertifiziert . ( BAM )
Diese Flugkörper dürfen
ganzjährig geflogen werden .
Regeln :
Abstand zum nächsten Flugplatz
: 5 Km
Abstände zu Stromleitungen
sind nicht vorgesehen.
Keine Metallteile
Keine Stufenrakete ,
keine Bündelung von Motoren
Senkrecht - Start
Anzählen bei Zündung ,
5 4 3 2 1 Start
Eine Liste der zugel. Treibsätze findet sich bei
http://www.bam.de/service/amtl_mitteilungen/sprengstoffgesetz/sprengstoffgesetz.htm.