Bilder privat erstellt und
bearbeit bzw.. nachgezeichnet aus öffentlich zugängiger Literatur ,
hier öffentliche Bücherei beim Militär
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Kragenspiegel
Die
deutsche Luftwaffe hatte eine doppelte Kennzeichnung der Dienstgrade. Zunächst
gab es Ärmelwinkel, Schulterklappen und Schulterstücke wie beim
deutschen Heer. Zusätzlich wurden Kragenspiegel an der Fliegerbluse, am
Waffenrock und anfangs auch am Tuchmantel getragen. Alle hier gezeigten
Kragenspiegel wurden auf der rechten Kragenseite befestigt, die der linken
Kragenseite waren "spiegelverkehrt." Ebenso gab es Unterschiede bei den
Schulterstücken der Stabsoffiziere und Generale. Bei den hier
dargestellten Schulterstücken (Fig. 13 bis Fig. 21) handelt es sich
ausschließlich um linksseitige Abzeichen, die rechtsseitigen dazu waren "spiegelverkehrt.
"
1 — Kanonier
der Flak-Artillerie
2 — Gefreiter der Fliegertruppe
3 — Sanitätsobergefreiter
4 — Stabsgefreiter einer Luftwaffenbaueinheit. Bis zum Jahre 1944 gab es
den Hauptgefreiten; dieser trug den Ärmelwinkel und ebenfalls vier
Schwingen am Kragenspiegel
5 — Unteroffizier der Luftnachrichtentruppe
6 — Wachtmeister der Flak (entspricht dem Feldwebel bei den anderen
Waffengattungen)
7 — Oberfeldwebel der Fliegertruppe
8 — Oberfähnrich der Flak-Artillerie
9 — Stabsfeldwebel eines Jägerregiments in der Division "Hermann Göring".
Der Hauptfeldwebel oder Hauptwachtmeister war, ähnlich wie beim Heer, an
zwei Kolbenringen an den Unterärmeln zu erkennen
10 — Leutnant der Fliegertruppe
11 — Oberleutnant der Flak-Artillerie
12 — Hauptmann einer Artillerieeinheit in einer Luftwaffen-Felddivision
13 — Major der Luftnachrichtentruppe
14 — Oberstleutnant der Fliegertruppe
15 — Oberst im Generalstab der Luftwaffe
16 — Generalmajor
17 — Generalleutnant
18 — General der Flieger der Flak-Artillerie usw.
19 — Generaloberst
20 — Generalfeldmarschall
21 — Reichsmarschall. Dieser lediglich von Hermann Göring geführte
Titel wurde 1940 geschaffen.
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Waffenfarben
1 — Generale
der Luftwaffe (hier Generalleutnant)
2 — Generalstab der Luftwaffe
(hier Major des Generalstabes)
3 — Fliegertruppe und Fallschirmjäger
4 — Flak (hier Flak-Regiment 22)
5 — Sanitätstruppe
6 — Luftnachrichtentruppe (hier Feldwebel)
7 — Luftwaffenbaueinheiten
8 bis 10 = Division "Hermann Göring" (bis 1943)
8 — Artillerieregiment, Flak-Regiment, Führer-Flak-Abteilung
9 — Nachrichtenabteilung
10 — Pionierbataillon
Grenadierregimenter und das Wachregiment hatten die weißen
Kragenspiegel weiß eingefasst, mit einer schmalen schwarzen
Trennungslinie. Panzerregimenter, Panzerjägerabteilung und die Aufklärungs-Abteilung
trugen die weißen Spiegel rosa eingefasst.
11 bis 16 = Luftwaffenfelddivisionen
11 — Radfahrkompanien, Aufklärungskompanien
12 — Panzerjägerabteilungen
13 — Nachschub- und Verwaltungstruppe
14 — Artillerieregimenter, Flak-Abteilungen
15 — Nachrichtenabteilungen
16 — Pionierbataillone
Dieses Abzeichen
wurde an Soldaten verliehen, die mit Handwaffen ein
feindliches Flugzeug abschossen .
Getragen am rechten Oberarm
Flak-Kampfabzeichen
ohne Bild
Das
Flak-Kampfabzeichen wurde am 10. Januar 1941 gestiftet, da die Flak immer öfter
auch gegen Erdziele (z.B. Panzer) eingesetzt wurde. Der künstlerische Entwurf
des Abzeichens stammt von Wilhelm Ernst Peekhaus, ein Berliner Graphiker, vom
19. Juli 1940.
C. Bestimmungen über die Verleihung
I. Bedingungen für die Verleihung
1. Das Kampfabzeichen der Flakartillerie kann Offizieren,
Unteroffizieren und Mannschaften der Flakartillerie für
hervorragende Kampfleistungen verliehen werden.
2. Die Verleihung kann an Einzelpersonen und Feuereinheiten
erfolgen, und zwar:
a) Bei Bekämpfung feindlicher Flugzeuge:
aa) für schwere Batterien bei mindestens 5 Abschüssen,
an die Angehörigen der Gefechtsbatterie, soweit sie an den
Abschüssen unmittelbar beteiligt gewesen sind,
bb) für leichte Batterien bei mindestens 5 Abschüssen
durch Geschütze desselben Zuges an die Führer und
Bedienungen derjenigen Geschütze dieses Zuges, die an den Abschüssen
unmittelbar beteiligt gewesen sind,
cc) für Flakscheinwerferbatterien 150 und
Flakscheinwerferzüge 60 cm:
Wenn mindestens in 15 bzw. 20 verschiedenen Fällen
durch erfolgreiche Arbeit der Bedienungen derselben
Flakscheinwerferbatterien bzw. -züge die Voraussetzungen für eine erfolgreiche
Bekämpfung durch Flakbatterien
oder Nachtjäger geschaffen wurden und in mindestens 5
Fällen zum Abschuss geführt haben, an die Angehörigen
dieser Flakscheinwerferbatterien bzw. -züge, soweit sie an den Erfolgen
unmittelbar beteiligt gewesen sind.
b) Bei Teilnahme an 3 verschiedenen Kampfhandlungen gegen
Erd- oder Seeziele unter schwierigen Verhältnissen,
z.B. Vernichtung von Panzern, Bunkern, Schiffen und besonderen Erfolgen bei der
Bekämpfung anderer Erd-
bzw. Seeziele.
c) Die Verleihung an Batterieführer kann erfolgen, wenn die
Hälfte der Gefechtsbatterie, an Kommandeure, wenn die
Hälfte der Batterieführer das Kampfabzeichen erhalten haben, Voraussetzung
ist, dass sie bei den Kampfhandlungen,
die für die Verleihung maßgebend waren, die Einheiten geführt haben,
d) Die Teilnahme an einer schwierigen Kampfhandlung gegen
Erd- oder Seeziele ist gleichzusetzen einem
Flugzeugabschuß und umgekehrt, so daß das Kampfabzeichen auch verliehen werden
kann, z. B. bei schweren
Batterien, wenn sie 3 Abschüsse erzielt und an 2 Kampfhandlungen gegen Erd-
oder Seeziele unter schwierigen
Verhältnissen teilgenommen haben.
e) Bei einer außergewöhnlichen Leistung von Einzelpersonen
oder Feuereinheiten ist die Verleihung nicht an die sonst
vorgeschriebene Zahl gebunden.
...
Das Kampfabzeichen der Flakartillerie kann rückwirkend von Kriegsbeginn an
verliehen werden, soweit die
Vorraussetzungen der Ziffer 2 erfüllt sind.
..."
Zivilabzeichen
der Heimatflakartillerie
Am 29. März 1943
wurde im Luftwaffen-Verordnungsblatt bekannt gegeben, dass am 9. März 1943 das
Abzeichen mit folgendem Erlass gestiftet wurde:
"Die
Flakwehrmänner der Heimat- und Alarmflakartillerie erhalten als Zeichen für
ihre Gemeinschaft und Zusammengehörigkeit auch außerhalb des Dienstes ein
Zivilabzeichen. Das Abzeichen stellt den Wesensinhalt der Heimatflakartillerie
dar:
den
arbeitenden Menschen (Zahnrad) im Einsatz
der Luftwaffe (Adler)
Das Zivilabzeichen
ist von allen Flakwehrmännern der Heimat- und Alarmflakartillerie (Soldaten und
Wehrmachtsbeamte ausgenommen) als Anstecknadel auf dem linken Rockaufschlag des
Arbeits- oder Zivilanzugs zu tragen. Der Batterieführer verleiht das Abzeichen
in feierlicher Form nach erfolgreichem Abschluss der Grundausbildung. Nur der Inhaber
eines Ausweises für Flakwehrmänner ist berechtigt, das Zivilabzeichen zu
tragen..."
Der
gleich lautende
Text wurde am 15. September 1943 im Marineverordnungsblatt auf den Seiten
678-679 erwähnt.