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  strahlenschutz

  

Seite 1      Papierkram und Akten  

Seite 3      Grundlagen und Theorie

.............................................................................

Seite 2    Militär       NVA / Bundeswehr                  

 

                 

  •  Vorschriften :  Bundeswehr

Ministerialblatt des Ministerium der Verteidigung  Nr 6 VMBL 06/92 S 124 ff

Nicht mehr gültig.

"Bestimmungen der Bundeswehr zum Schutz von Personen vor schädigender Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder "    und Ergänzung VMBL 14/1993 S. 228

ZDV 44 / 2 

44 / 510         Die Bibel für den Strahlenschutzbeauftragten ( Intranet download )

VDE / 04848  Teil 2               Sicherheit in elektromagnetischen Feldern 30 KHz - 300 GHz

                        Teil 4                0 - 30 KHz

Ortsgebundene Strahlenschutzakte :    ( Pflicht für jede Bw Dienststelle )

            Messergebnisse Strahlenmesstrupp Bw vor Ort am System

            Belehrungen ( 30j Aufbewahrung )

            Gefährdungen , die sich vor Ort und spezifisch ergeben. Schilder ,  org.  Maßnahmen etc.

 

DIN VDE 0800           Fernmeldetechnik allg. Begriffe , Anforderungen und Prüfungen

DIN VDE 0750           Sicherheit implantierter Herzschrittmacher - Schutz gegen elektro-magn. Felder

VMBL                          1980  Seite 60  Einsatz der Strahlenmessstelle Bw

 

Ab Leistungen von 100 Watt  EIRP    ( wird mit gutem Antennengewinn erreicht )  ist die Bestellung eines Strahlenschutzbeauftragten  ( dienstlich ) vorgeschrieben. Die Ausbildung und Prüfung bei der Bw ( Sonthofen , ABC Selbstschutzschule in Sonthofen ) ist staatlich anerkannt.         ZDV 44 / 510     Juni 2006

 

 

An wen wendet man sich bei Fragen ?

 

Dienststellenleiter

HF Strahlenschutzbeauftragter ( bestellt mit Prüfung )

Sachverständiger beim BWB         ( ZDV 44 / 510    Punkt 418, 463 )

Strahlenmessstelle Bw ( Greding WTD 81 )  ( ZDV 44 / 510 Punkt   421 , 423 )

Funkmessstelle Bw       ( ZDV 44 / 510 Punkt   420 )

Wehrbereichsverwaltung Dezernat      II - 7

 

     

          Interna  Bundeswehr
  •          BMVg Fü LII 3 Az 90-58-00/11
             Schreiben zur Information für die Truppe


             Auszüge und eigene Erläuterungen

Beim Betrieb von Radaranlagen entstehen potenzielle Expositionen durch Strahlungen grundsätzlich in zwei Bereichen.

1.Abstrahlung hochfrequenter elektromagnetischer Felder von z.T. erheblicher Energie, in biologischen aber nach derzeitigem Stand der Wissenschaft keine Krebserkrankungen erzeugen.

             

Diese nicht ionisierende Strahlung enthält keine Komponenten ionisierender Strahlung wie Röntgenstrahlung oder Strahlung radioaktiver Stoffe.

2. Hier geht es um ionisierende Röntgenbremsstrahlung durch Hochspannung und Abbremsen von Elektronen  ... (Autor)

3.Soldaten ,zivile Mitarbeiter und ehemalige Angehörige der Bw , die subjektiv das  Gefühl haben ,durch Strahleneinwirkung beim Betrieb von Radaranlagen gesundheitlich beeinträchtigt zu sein, können sich bei einer Sanitätseinrichtung oder Arbeitsgruppe Betriebsmedizin der Bw registrieren lassen und einer freiwilligen entsprechende Weisung an die Betriebsschutz / Arbeitsschutzärzte wurde .........../ / ...erstellt.

Abschluss:

Jeder Leiter einer Dienststelle ...... ist im Sinne der Strahlenschutzverordnung der Verantwortliche. ......dafür stehen ihm ua. Beauftragte für Strahlenschutz , Laserschutz und  Fachkundige für elektromagn. Felder ( EMF ) sowie die Betriebsärzte zur Verfügung.      

  


                               

 Erläuterungen  

erhebliche Energie.: 
1 Megawatt ( Impuls) ist für militärische Anlagen
nichts Besonderes (RADAR)


Schutzvorkehrungen :
Sind technischer Art am Sender , organisatorische bzw. technische Vorrichtungen und Hilfsmittel:
Sperrbereiche , Rundumleuchten , Zäune etc.

Biologische Wirkungen :
"Sonnenbrand" (Haut) , Verbrennungen , Schädigung des Augapfels.
Störungen der Nervenleitung, indirekt können med. Hilfsgeräte beeinflusst werden.
Manche Tiere und auch Menschen fühlen elektromagnetische Felder.
Schlaflosigkeit , Beeinflussung der Psyche. Es sind militärische Anwendungen
von elektromagnetischen Waffen (USA  und Russland) bekannt.


Wirkung auf technische Systeme :  
Versagen , Zerstörung , Erwärmung , Fehlfunktionen bei großer Leistung.


Ionisierende Strahlung:   
Energiereiche Strahlung , die Atome oder Elektronen aus dem Verbund
schlagen (es bilden sich Radikale und können chemische und Stoffwechselreaktionen 
im Körper auslösen.
Zerstörung der Zellen und des menschlichen Gewebes.
Verbrennen des Gewebes durch energiereiche Strahlung bei sehr starker Leistung.
Tumorbildung .                          
                                                                     
                  

Nichtionisierende Strahlung:    
Atome werden angeregt, Wärme entsteht. 
Der Stoffwechsel bzw. Nervenübertragungsmechanismus wird
angesprochen.

 
 © 2007 Skarus

       

                                                                                               
        Hintergrundinformationen zum Thema Radarstrahlen und Erkrankungen von Bundeswehrangehörigen

        hier lesen


1. Wozu wird ein Radar überhaupt gebraucht?

2. Sind Radarstrahlen gesundheitsschädlich und gefährlich?

3. Welche Erkenntnisse hat die Bundeswehr über mögliche Gesundheitsgefährdungen
beim Betrieb von Radaranlagen?

4. Welche Schutz- und Sicherheitsbestimmungen gibt es?

5 Welche Sicherheitsvorkehrungen hat die Bundeswehr in der Vergangenheit getroffen?

6. Hat die Bundeswehr das mögliche Gefahrenpotential der Radaranlagen 
untersuchen lassen? 

7. Welche aktuellen Maßnahmen hat Verteidigungsminister Scharping ergriffen?

8. Welche Möglichkeiten haben Bundeswehrangehörige, um Erkrankungen und 
Gesundheitsbeeinträchtigungen geltend zu machen?

9. Hat die Bundeswehr Erkenntnisse darüber, wie viele Wehrdienstbeschädigungen
bereits wegen Erkrankungen aufgrund von Radarstrahlungen anerkannt wurden?
 

Quelle :    http://www.luftwaffe.de/     10.08.2001                    
      

 

Erlass zur Anmeldung von Schädigungen und Anspruch - Anmeldung                

             Erlass des BMVg    vom 4. März 2004 

zur Handhabung von Schädigungen von Soldaten der Bw / NVA und Handlungsanweisung für die Wehrbereichsverwaltungen um Ansprüche von Soldaten zu Bescheiden .

 

 

 


 

        NVA   Strahlenschutz / HF    RADAR

 

                      November 2011

Sieben Millionen Euro für Radaropfer

Hunderte Soldaten, die in den 60er- und 70er-Jahren an Radargeräten Dienst taten, wurden verstrahlt und erkrankten. Nur wenige von ihnen haben bisher eine Entschädigung erhalten. Das soll sich nun ändern. Nach ARD-Informationen ist eine Stiftung geplant, die unbürokratisch helfen soll.

          siehe auch :  Süddeutsche Zeitung

            Petition  im Bundestag zugunsten de Soldaten BW und NVA

 

          Neu Februar 2008           Berliner Morgenpost.      ARD Nachrichten

Staat haftet nicht für Strahlenschäden durch NVA-Radargeräte

Karlsruhe (dpa) - Der deutsche Staat haftet nicht für Strahlenschäden, die ehemalige DDR-Soldaten durch den Einsatz an Radargeräten der Nationalen Volksarmee erlitten haben. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Damit wies das Gericht die Klage eines ehemaligen Offiziers ab, der neun Jahre lang an verschiedenen NVA- Radarstationen eingesetzt war. Er forderte 20 000 Euro Schmerzensgeld sowie die Haftung für künftige Folgeschäden. Laut BGH sind etwaige Ansprüche gegen die DDR nicht auf die Bundesrepublik übergegangen.


ausführliches Urteil                  Urteil   Direktlink

Urteilsbegründung   2009 :     

 

                                                                                        

 

 

Titel: Radarkommission legt Endbericht vor

Am 2. Juli 2003 hat die 17-köpfige Expertenkommission, die seit September letzten Jahres die Anerkennung von Strahlenopfern in Bundeswehr und Nationaler Volksarmee (NVA) geprüft hat, den Abschlussbericht an den Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages übergeben. 

1. Phase: Zeit bis 1975: Bis 1975 sind kaum Messungen zur Ortsdosisleistung und keine personenbezogenen Dosiswerte vorhanden. Eine zuverlässige oder auch nur obere Abschätzung der Exposition durch Röntgenstörstrahlung wird rückwirkend – wie bisher geschehen - für nicht möglich erachtet. Deshalb ist zu raten, von der Aufnahme weiterer Untersuchungen abzusehen.

2. Phase: Zeit von 1975 bis 1985: Die Zeit von ca. 1975 bis 1985 sehen die Experten als Übergangsperiode an, in der erste Schutzmaßnahmen ergriffen wurden. Dabei muss die Phase 2 für jedes Radargerät/Waffensystem spezifisch ermittelt werden. Hier empfiehlt die Kommission insoweit das weitere Vorgehen im Rahmen einer Einzelfallentscheidung unter individueller Abschätzung der Belastung aufgrund vorliegender Strahlenmesswerte. Nur wenn keine oder eine zu geringe Zahl an Messungen für das spezifische Radargerät vorliegt, soll analog der Phase 1 vorgegangen werden.

3. Phase: Zeit nach 1985: Nach 1985 scheiden Anerkennungen aus.

Angehörige der ehemaligen NVA: Für Radargeräte der ehemaligen NVA empfehlen die Experten prinzipiell ein analoges Vorgehen, wobei im Ergebnis die Radargeräte der NVA generell der Phase 1 zuzuordnen seien, da insoweit zu wenig Messergebnisse vorliegen würden.


c) Hochfrequenzstrahlung (HF): Der Endbericht stellt fest, dass nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand die HF-Strahlung nicht als krebsauslösend angesehen werden kann, hier lediglich mögliche thermische Wirkungen in Betracht kommen und bei hohen Leistungsdurchflussdichten es zu einer Trübung der Augenlinse (Katarakt) kommen kann. Eine Anerkennung dieser Erkrankung kommt darüber hinaus nur bei Radarmechanikern und Bedienern (Operator) in Betracht.  

 

           Der vollständige Bericht : download ( 35 Kb Word) 

            Abschlussbericht        http://www.bfs.de/bfs/fue_beitraege/radar/abschlussbericht.html
                              
Quelle        http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_232/03Seitenanfang

                                                               

 

                                                         Regelungen in der DDR

 

        TGL 32602/01  der DDR         Mikrowellenstrahlung   

           TGL  37816                              "Schutz vor elektromagnetischen Feldern von 60 KHz bis 300 GHz"

           DV 10 /9 / 028                          Dienstvorschrift der NVA                                             vom Autor  gesucht .

            DV 010 /9/ 024                        Schutz vor elektromagnetischen Feldern  1989    vom Autor  gesucht .

            DV 103 / 0 / 002          "Ingenieurtechnische Sicherstellung der funktechnischen Truppen der Luftstreitkräfte

                                                                /Luftverteidigung " 1976                                              vom Autor  gesucht

                                                                                                                                           

             hier soll geschrieben sein :

100    µW / cm2 Aufenthalt bis zu 8 Stunden
1000 µW  / cm2 Aufenthalt bis zu 2 Stunden
Für Leistungsdichten über 1000 µW/ cm2 ist der Aufenthalt verboten.

Weiter darf man sich nicht länger als 2 Stunden vor einer drehenden Antenne aufhalten oder sich bei nicht drehende Antenne
in der Richtung der Abstrahlung aufhalten.

 

             Dissertation zur Erlangung der Doktorwürde  1967       Uni Greifswald            ( im Besitz  )

                                                                Der Autor fasst Forschungsergebnisse der polnischen Armee zusammen       

             Grenzwerte der DDR             TGL

 

 

Diese Grenzwerte sind auf alle Fälle strenger und höher angesetzt als die der VDE 4880 ( 8W Leistung = 40 cm Abstand ) unserer westlichen Welt.

Laut Aussagen des Autors des Buches "Die Truppenluftabwehr der NVA" von Generalleutnant Kneiphof ( NVA ) kann µWellenstrahlung ( HF ) über die Erwärmung des Trommelfelles zu Schwerhörigkeit führen.

Nach seinen Aussagen auf der Seite 212 ( Autor Westphal ) wussten die Russen um die Gefährlichkeit oder zumindest um die mögliche Gefahren durch HF Strahlung.

Diese waren auch NVA Soldaten bekannt : " grillen " und Erwärmung. Offensichtlich existierten sogar HF Sicherheitsabstände: RBS 40 ( Radar der Truppenluftabwehr des Heeres ) 130 m bis 370 m

 

               

 

                                                                                         


 

          Eigenes Erleben und meine Wahrnehmung in heutiger Zeit

 

Typische Gefechtsordnung    S 75 "Wolchow" Feuerstellung. ( SA 2 )  Zur Beachtung:   Abstände und Radarsysteme sehr großer Leistungen.

Soldaten der NVA arbeiteten an russischen Radargeräten.   Radarsysteme wie die P12 ( spoon ) , P15 ( flat face ) P18  , SA3, SA2, SA5 sind Geräte der 50er und 60 , 70er Jahre. 

Betroffener Personenkreis für mögliche Erkrankungen durch Röntgenstrahlung am Magnetron , Kleistron bzw. Wanderfeldröhre sind immer Dienstgrade. ( Zeit- Unteroffiziere und Offiziere ) 

Im Einzelfall könnten diese Personen der Störstrahlung Röntgen ausgesetzt gewesen sein. Auf keinen Fall sollte es der Normalfall gewesen sein.

Wehrpflichtige haben nie ( auch nicht im Ausnahmefall ) an den Sendeanlagen als Techniker gearbeitet. Diese waren vielmehr als Bediener / Operatoren eingesetzt.  Die Arbeitsbedingungen würden wir heute als menschenunwürdig beschreiben:

                                 Dauerlärm , Hitze  und Stress.

Solche Systeme wurde als Kriegstechnik konstruiert. Das möchten heutzutage die wenigsten wahr haben.

Techniker und Obertechniker waren immer Uffze,  Fähnriche  oder Offiziere. Die Bediener der Rundblickstationen waren UAZ ( 3 Jahre) bzw. Wehrpflichtige.  Diese Personengruppe könnte mit HF Strahlung reichlich gesegnet worden sein.

Aus eigenem Erleben sind mir keine Belehrungen oder gar Einschränkungen bezüglich Abstrahlung vom Antennenposten UNW ( S 125 NEVA , SA3 ) bekannt.

Die Vermutung , dass wenn Gefahren durch HF und Röntgen- Störstrahlung bekannt gewesen wären  , -- der Betrieb der Luftverteidigung , Fla Rak , RADAR und Luftraumaufklärung zusammengebrochen wäre ----   kann ich nicht beweisen.

Mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen können sich im Bereich    Gehörverlust / Beeinträchtigung durch Dauerlärm , oder hochfrequente Radarstrahlung bewegen. 

Wehrpflichtige wurden in der NVA nicht auf Gefahren durch Hochfrequenz bzw. Röntgenstrahlung aufmerksam gemacht.

Während des Studiums der Offiziere für die Radarsysteme wurde weder Arbeitsschutz  (in diesem Sinne ) , noch Schutz vor HF / Röntgenstrahlung gelehrt.   ( Jedenfalls nicht bei FRT Sektion Fla Raketen , Offiziershochschule der Luftstreitkräfte - Luftverteidigung im Jahrgang 1982/85 )

   NEVA . Kabine UNK            links:
Sichtgerät F2 Funkorter , 2 Sichtgeräte Leitoffizier, Sichtgerät APP / autom. Stargerät, danach
Tochtersichtgerät des Schiessenden zum P12/P15 Rundumradar

 Bild : http://www.defensys.ru/photogal.html


Aus den eingedeutschten Vorschriften der russ. Dienstvorschriften gingen solche Gefahren nicht hervor und waren unbekannt. Die originalen russ. Vorschriften lagen vor Ort vor und wurden ( manchmal ) genutzt. Der Behauptung , diese Vorschriften wären bewusst nicht vollständig übersetzt worden um die Gefahren bez. HF und Röntgen zu unterdrücken kann ich aus eigenem Erleben ( und Muttersprachler russisch ) nicht bestätigen.

Aus den Verpackungen von Röhren ging die Gefahr von Röntgen nicht hervor. ( 6,3 - 300 V Betriebsspannung ,S 125 NEVA , Kabine UNK ; Feuerleitkabine )

Aus dem Beipackzettel für das Magnetron ( S 125 NEVA ) war die ( mögliche ) Röntgenstörstrahlung nicht abzuleiten.
 

                                                                                         

 

Aus meiner eigenen Zeit in der NVA ist mir eine Messung bekannt. ( µWellenstrahlung   1986 ) Im Ergebnis der Messungen wurde der Aufenthaltsort für Wachsoldaten am Tor zur Stellung festgelegt und das Fenster der Wache sollte mit einer Drahtmaschenabdeckung versehen werden..  / FRA 4133 Zachow) . Auf einem Foto von 1988 ist jedoch keine Drahtabdeckung zu erkennen . ( Liegt dem Autor vor )

Messungen für ionisierende Strahlung am Sender ( Feuerleitradar) wurden in meiner Zeit nicht durchgeführt bzw. nicht bekannt.   ( 1985 - 1991 )

Für die in der Stellung ( SA 3 , ca. 500 m Durchmesser ) befindliche Radarsysteme P12 /P15 , Antennenanlage UNW , Richtfunkanlage  5Ja63 und Funkantennen gab es keine Warnhinweise , Betrete - Verbote oder Belehrungen zur Gefahr von Strahlung.  


Alle anderen Messungen hatten mit dem Geheimnisschutz und Verhinderung von Aufdeckung von Reserve bzw. Arbeitsfrequenzen für Raketensender bei Kontrollarbeiten bzw. am Radar zu tun. 

Ich meine die  Kleinfahrzeuge mit Antennen , die sich immer zu den jährlichen Kontrollen bzw. den Abstimmarbeiten an den Raketensendern der Fla -Raketen in Nähe der Fla Raketenabteilung " zufällig " im Gelände aufhielten. Allerdings tat das auch die französische Militärverbindungsmission aus Potsdam, die "zufällig "an solchen Tagen im Gelände um das Stellungsobjekt stand. ( verbotenerweise , aber das war Sache der Russen , sie da zu vertreiben )

Die etwa 1988 eingeführten Dosimeter ( eingenäht in die Uniform unter den Achseln ) hatten  nichts mit Arbeitschutz zu tun. Hier ging es um Messung von Dosisleistungen beim Einsatz von Kernwaffen. Diese Dosimeter wurden nicht ausgewertet und waren nur für den Einsatzfall vorbereitet. Das Auswertegerät hatte der Spieß in seinem Bestand.

Die vorhandenen Messgeräte um Schwellwerte zu messen und Alarme wegen erhöhter Radioaktivität auszulösen - waren für den Einsatzfall gedacht.

Dieses elektronische Schwellwertmessgerät " RW72 " war ständig eingeschaltet und befand sich bei wachhabenden Offizier der Wache. ( 0,5 ??? REM , Schwellwert )               

Sehr gründlich erfolge im Studium der Offiziere die Ausbildung zur Radioaktivität. Rechnen mit Dosisleistungen und Entscheidungsfindung wurden intensiv gelehrt und auch praktisch ( mit Strahlenquellen ) geübt.  Hier ging es wiederum um Ausbildung für den Einsatzfall und nicht um Arbeits - und Betriebsschutz.   ( eigenes Erleben , Autor )

Die für die DDR gültigen Normen für HF Strahlung / Röntgenverordnung waren Soldaten im Truppendienst / Technikern und Operatoren unbekannt. ( System SA3 , FRA 4133 , 41. Fla Raketenbrigade )  Aber für den für Arbeitsschutz verantwortlichen Dienststellenleiter ohne weiteres zu beschaffen gewesen.

Diese Vorschrift beinhaltetet  den Ungang mit radioaktiven Stoffen  ( Kernkraftwerk , Krankenhaus etc. ) und kann so nicht  auf RADAR Technik angewandt werden. Das Atomgesetz hatte nichts mit milt. Radar zu tun. So ist es nicht verwunderlich , dass solches am RADAR keine weiter Beachtung fand.

Ich persönlich bezweifele , dass ein russ. Magnetron überhaupt Röntgenstörstrahlung abgibt.

- massive russ. Bauweise.
- Beeinträchtigung der benachbarten Bauelemente durch Röntgenstrahlung.
- Bauelemente zB. Wanderfeldröhre sind abgeschirmt    ( gegen Außeneinflüsse ) .

Ich glaube ( heute ) dass es in der DDR und der nationalen Volksarmee sehr wohl so etwas wie Arbeits- und Betriebsschutz gab. Ganz bestimmt gab es Techniker und  Ärzte , denen die Messwerte ( ganz bestimmt wurde gemessen ) bekannt waren. Sicherlich gab es Weisungen , Befehle und Fernschreiben zu diesem Thema.

Diese Kräfte konnten sich ( wahrscheinlich ) nicht durchsetzten. Im DHS kam es täglich ( ! ) zu Alarmierungen und Einsätzen ( DHS ist Dienst mit Waffensystem am Feind gewesen , der Feind war damals die andere Seite ). Geht die HUPE - geht es nur noch um "ZIEL AUFFASSEN "und und die Flugkörper bereit halten ...

Zu bedenken wäre auch folgendes : die Russen bauten Technik zum Krieg ( gewinnen ) und waren ( und sind es auf dem Gebiet RADAR noch heute ) führend auf diesem Gebiet. Russland war kein Entwicklungsland . Normen wie die deutsche DIN gab es dort sehr wohl auch. ( GOST )Bemerkenswert ist zB. dass die Normen für HF Strahlung um 1000 schärfer waren als in der DDR .( das macht einige cm bis m Abstand zusätzlich aus und  ist vernachlässigbar, allerdings sind erlaubte  Bestrahlzeiten viel viel kürzer. )

Ich gehe heute ( 2007 ) davon aus, dass der militärischen Führung mögliche Gefährdungen durch HF und Röntgen bekannt waren und es auch Zuarbeiten für die Entscheidungsfindung gab. Möglicherweise wurde eingeschätzt , dass unmittelbare Gefährdung nicht vorlag.

Oder, die  mögliche Gefährdung wurde abgeschätzt und ein kleines Risiko hingenommen. Ich persönlich glaube , dass hier keine Soldaten  bewusst und vorsätzlich geopfert wurden.

Möglicherweise ging man kleine Risiken ein und hatte die Lage unter Kontrolle.

Dass es Strahlenunfälle gegeben haben könnte, halte ich für möglich. Seit Mitte der 80er Jahre wurde versucht die HF Strahlenbelastung zu erfassen. Militärmediziner kannte Gefährdungen . ( "Die Truppenluftabwehr der NVA" , erschienen 2005 , gibt deutliche Hinweise )

Mit der Übernahme der NVA durch die Bundeswehr wurden Listen mit radioaktiven Materialen erstellt. Aus dieser Materialliste ein menschenverachtendes System  NVA zu konstruieren,  halte ich für gewagt.

Immer wieder werde ich befragt , wie war es denn nun der Dienst am Feuerleitradar. Ich musste mich mit " Experten" streiten ,die solche Technik nie gesehen haben , aber aus Dokumenten zitierten oder Quellen besaßen. Sachliche Diskussion und Argumentation war nur bis zu dem Zeitpunk möglich , wo es in ihr Konzept passte. Danach wurden meine persönlichen Erfahrungen und Expertise  in Frage gestellt oder als falsch behauptet.

Ich erinnere mich an ein Telefonat , ein " Experte" erzählte mir von einer Dienstvorschrift einer P15 ( Rundumradar )  in der " schreckliche " Sachen standen . Er selbst hatte als Maat , Funker und Hilfskraft ( Unteroffizier und Bediener )  bei der Marine Dienst geleistet und war dabei die "menschenverachtenden " Arbeitsbedingungen bei der Luftverteidigung aufzudecken. Die hohen Sendeleistungen der K66 waren der Beweis für die "gefährliche Technik und Bedrohung " für Soldaten. Das Atomgesetz der DDR wurde " bewusst " umgangen und russ. Vorschriften wurden gefälscht. ( ! ) Was sollte ich dazu noch sagen   ....  ( Juni 2006 ) Wiederholt wurde ich am Telefon belästigt und ausgefragt, in der Hoffnung etwas aus mir herauszuhorchen.

Nein, so wie es heute behauptet wird war es sicherlich nicht . Ich bin im Einzelfall gern bereit , staatlichen Behörden zu helfen. Privatpersonen  möchte ich nicht mehr helfen.


 

letztmalig bearbeitet   01 2007      © Skarus

 

                                                                                             

 

S 125 NEVA     SA3 


Wie so oft habe ich  oben am Antenneposten beim Sendereinstellen geholfen und danach  abgestrahlt. ( SA 3 Antenne UNW , 210 KW ) Bei einigen Messungen musste man sogar oben bleiben ( TV Kamera justieren ).

Wie oft haben wir unterhalb der Antenne gesessen , während 15 m weiter die Antenne strahlte. Niemand dachte sich Böses dabei... Wir waren stolz auf den Pausenplatz. Haben wir selbst gebaut. Im Feldlager standen der S 125 NEVA und S 75 Wolchow ( SA3, SA2 ) nebeneinander. Mit der TV Kamera sah man Soldaten vorbeilaufen... Im Feldlager an der OHS war es noch enger...Vögel flogen auf... erst einmal die Antenne mit dem TV auf den Vogel stellen und Hochspannung an. Jetzt von Äquivalent ( dummy load ) auf Antenne und zusehen wie der Vogel wegfliegt...

Tochtersichtgerät im NEVA Komplex.

Kabine UNK , Leitstation / Stuhl : Platz Leitoffizier. Rundsichtgerät :
Schiessender und Kdr. Es wird von der 350 m abgesetzten P15 / P12 die Luftlage
dargestellt. Die P12/15 sind während Gefechtseinsatz unbemannt.     
Bild : http://www.defensys.ru/photogal.html

          Mehr zum NEVA Luftabwehrkomplex : SA3  
 

In Kamenz an der OHS , während meiner Ausbildung , haben wir im technischen Bereich mitten in der Kaserne abgestrahlt. ( 210 KW ). Abstimmarbeiten für den Sender PW ( Wolchow S 75 ,SA2 ) wurden am Originalgerät in der technischen Halle durchgeführt.

Über Röntgenstörstrahlung hat mich niemand aufgeklärt. Außer , dass am Magnetron die Uhr defekt ging , war  für uns alles " harmlos". Beim Feldlager in Liberose zeigte meine elektronische Uhr ( ganz neu von Ruhla ) oft  00:00  Uhr und musste neu gestellt werden.

" Interloock " Kabel waren im Lieferumfang der Kabine UNK vorhanden. Justierungen mussten auch im Block selbst durchgeführt werden. Da die max. Spannung 300 V betrug ist von Röntgenstrahlung nicht auszugehen. Aber die Herausnahme des Blockes , Ankabelung an den Schrank und Einschalten waren normale Vorgänge.

Die Gefahr war die Hochspannung ( ! ) Die Russen nutzten keine radiaktive Leuchtfarbe im S 125 NEVA SA3 und SA2.Die Uhr am Schrank des Batteriechef UK 31 ist fluoreszierend und hinter Glas. 

                                               Antenne S 125 NEVA  // SA3

                      Sendeleistung 210 KW  ( Impulsleistung am Magnetron) Durchschnittleistung ca. 250  ( ! )  Watt

© 2007  Skarus  

 

                                                                           

 

             Schadenersatz setzt Verschulden voraus.

Schadenersatz setzt vorsätzliche unerlaubte Handlungen voraus.

6.10.2004  MDR   20:45    Mitteldeutscher Rundfunk

 

 

Ein Film über 2 Wehrpflichtige Soldaten der NVA mit bösartigen Erkrankungen. In diesem Zusammenhang wurde ein Film über einzelne Radargeräte gezeigt.

 

1. Der auf dem MDR gezeigte Film über " geheime Radarsoldaten " der NVA

Es gab keine geheimen Radarstellungen. Die ca. 250 Radarsysteme seit den 60er Jahren im Betrieb ließen diese sich wirklich nicht verheimlichen. Da war auch nichts geheimnisvoll.

 

2 .  Von Laien erstellt, werden selbst physikalische Grundtatsachen auf den Kopf gestellt. Der Beitrag enthielt  keine  Informationen sachlicher Art, nicht zum Thema. Sachlich und technisch mit Fehlern behaftet , dass es mir als Ingenieur und technisch gebildeten Menschen sehr missfiel , manchmal musste ich über die Naivität der Betroffenen  schmunzeln. Oder war das alles Schauspiel ?

 

3. Dieser Film diente der politischen Instrumentierung und versuchte das " unmenschliche " System NVA und " menschenverachtende System " zu zeigen. Erich Honecker wurde für das Thema Radarstrahlung aus der Kiste geholt . Niemand  wurde in der NVA  menschenverachtend für das  kommunistische System ( oder war es sozialistisch  ? ) verheizt. Soldaten wurden nicht am Klystron in Unterleibshöhe verstrahlt. ( die Tür am Schrank ist zu , der Operator sitzt 2 m entfernt ). Die beiden Soldaten wussten nicht einmal wo die Baugruppen untergebracht waren und wo sie ihren Arbeitsplatz hatten.  Schade, eigentlich hätte man noch die "Staßi" in den Film einbringen sollen.

4. Den geschädigten ehemaligen Soldaten wurde ein Bärendienst erwiesen. Nun wird es noch schwerer werden , den Betroffenen zu helfen.

     -   Vorhänge , die Radiaktivität filtern   ( Verdunkelungsrollo vor der Tür )

     -    Radiaktive Radarstrahlung               sind nur 2 Beispiele. Das ist schlimmer als der PISA Test.

Fachleuten ist es ja bekannt: In abgedunkelten Kabinen werden am Sichtgeräte Zielzeichen beobachtet und an den höheren Gefechtstand durchgelesen. Es dauert einige Minuten , bis sich die Augen an die Dunkelheit und schwache Glimmen der Zielzeichen gewöhnt haben. Die Tür  nach draussen wird quasi als Schleuse gegen das Tageslicht mit einem schwarzen lichtundurchlässigen Vorhang abgetrennt.

Wehrpflichtige der NVA an solchen Stationen sind die technischen Zusammenhänge in den wenigsten Fällen bekannt. Aus dieser Sicht ( der untersten Verantwortungs- - und Führungsebene ) sind die nachfolgenden Zusammenhänge für diese Dienstgradgruppe erfahrungsgemäß nicht erschließbar und unbekannt.

Es muss aber gesagt sein, genau diese Funkorter haben sehr verantwortungsvoll Ziele im Luftraum gelesen und weitergeleitet. Diese Soldaten übten verantwortungsvoll Dienst aus.

Wehrpflichtige Funkorter haben im DHS ( Diensthabendes System der Luftverteidigung die realen physischen Daten zur Berurteilung der Luftlage für höhere Gefechtstände gelesen.

Dienst über Monate ( ! ) ohne Urlaub waren "Normalfall ".

Die beiden Funkorter haben nicht am Sender gearbeitet . Als Bediener sitzt man am Sichtgerät .Dass dieses auch strahlt ist eine ganz andere Geschichte und sollte untersucht werden

  •  Wenn Menschen verstrahlt worden sind durch Röntgenstrahlung  ,waren es die Berufsunteroffizier und Offiziere ,die als Techniker das System P15 justiert und gewartet haben.

Es ist bekannt , das das Thyratron strahlt ( nach Messungen in heutiger Zeit wissen wir es plötzlich alle... ja, haben wir es doch gewusst. )

Aber ; diese Strahlung ( Röntgen ) fällt nach der 3. Funktion über die Entfernung ab. Man kann sogar die Tür am Sender offen lassen, wenn man nur wenigstens 10 - 15 cm Abstand lässt.

Wenn man die mechanische Blockierung am Schrank ( Modulator ) überbrückt  ( nichtstrukturmässige        Mittel )  , könnte ma solche Strahlung bei geöffneter Tür abbekommen.

Allerdings sitzt bei der Fehlersuche und Abstimmung der Operator / Funkorter nicht am Sichtgerät ... !

        

  •  Wehrpflichtige haben nie  elektronische Abstimmarbeiten durchgeführt  und wurden  immer als Bediener am Sichtgerät eingesetzt.

Nachsatz : ich erhalte Leserbriefe, in denen ehemalige Wehrpflichtige behaupten sie wären an Abstimmarbeiten beteiligt gewesen.

Das System hat der Unteroffizier oder Zugführer eingeschaltet. Die beiden behaupten , sie haben am Sender mit dem Rücken zur Tür schlafen müssen. Beim Betrieb war zum Schlafen keine Zeit , nach der Schicht ging man schlafen. Im Dienst saß man am Rundsichtgerät. War keine Schicht - war die Kabine bis auf das Licht ausgeschalten. Schlafen in der ausgeschalteten Kabine war notwendig um die Übergangszeit im Diensthabenden System zum Herstellen der Gefechtsbereitschaft innerhalb 3 Minuten überhaupt halten zu können.

 

  • Sichtgeräte waren abgesetzt als Tochtersichtgerät im Bunker und Gefechtsstand.

           Dh.  Das Rundumradar P15  war  nicht besetzt .   Das Tochtersichtgerät selber hat keinen Sender, der ist    250 m weit weg .

 

  • Der Film war ein Ausbildungsfilm der NVA in einer Ausbildungshalle.

            Hier hat nichts gestrahlt. Die Örtlichkeiten sind hier anders als an Originaltechnik.

            Ein Lehrkabinett eben .Mit vielen Sichtgerätearbeitsplätzen einer neben dem anderen. Vielleicht merkt es ja keiner...

 

        Für den Kenner : der Senderteil und der eigentliche Arbeitsplatz sind voneinander entfernt.

                  P 12   Bild : Christian Wolff .  Bw Museum Dresden

Offener Senderschrank zum Reparieren und Abstimmen war möglich . Aber da waren der Techniker und   der Stationsleiter   ( Leutnante ) am Werken. Allerdings muss auch hier das lesende Publikum enttäuscht werden.

                        Der Warnhinweis an der Tür ist vorhanden .... stimmt ....

                        " VORSICHT Hochspannung ".       Das war die Gefahr.

 

  • Hier hilft nur : Messen und nochmals Messen.

Behauptungen helfen nicht den geschädigten Soldaten und  werden  mit Niederlage    vor Gericht enden. Man muss es beweisen ....nicht behaupten.

 

5. Dass im Film die Strahlenschutzverordnung der DDR gezeigt wurde , halte ich für makaber. Solche war für AKW und Krankenhäuser bzw. Anlagen mit radiaktivem Material zuständig. Für den Betrieb von RADAR Anlagen sicherlich nicht und für die NVA unbekannt.                                  ( Truppendienst )

Auch der Beitrag eines ( "geläuterten" ) Herrn Oberstleutnant ( NVA ) mit seinem Hinweis auf den "Skolnik " ist makaber. Wurde doch an der Grenze vom " VOPO"  selbst die Bildzeitung aus den vor Angst klammen Fingern des Rentners gerissen - wie sollte denn der Offizier und Kommandeur ( Dienststellenleiter ) an solche Bücher kommen ??? Meine Lehrbücher ( eingedeutscht aus dem russ. ) und deutsche Bücher        ( hier : Handbuch für den Funkorter der Truppenluftabwehr ) geben zu   "Störstrahlung Röntgen "keine Hinweise. Herr OSL , warum sind Sie nicht 1980    aufgestanden und haben es verkündet ? Hätten Sie es gewusst und nichts dagegen unternommen , könnten Sie heute Seitens der Bundesrepublik  auf Schadenersatz verklagt werden. Hinterher sind wir alle mutig.

 

6. Ich selbst habe härtesten Truppendienst in der LV geleistet. Solche Bedingungen  sind heute unbekannt  und Soldaten unzumutbar. Niemals wurden Soldaten verstrahlt oder vorgeschickt , weil die Tätigkeit zu gefährlich gewesen wäre.

Die Filmemacher versuchen den Anschein zu erwecken....

 Fazit :

Das bestimmte Baugruppen an einem RADAR Röntgenstrahlung abgeben ist Fakt .

Diese Strahlung liegt deutlich über heutigen Grenzwerten . ( für die genannten russ. Systeme )

                      Das ist  Fakt.

Das diese Soldaten verheizt wurden :

                      NICHT FAKT.                Weil :

                Schadenersatz setzt Verschulden voraus.

Schadenersatz setzt vorsätzliche unerlaubte Handlungen voraus.

Diese Strahlung liegt im cm Bereich an . Selbst bei geöffneten Türen klingt die schädliche Wirkung wegen Leistungsabfall nach einigen cm ( max. 50 ) ab. Die Bediener sind nach menschlichem Ermessen und mit Messen diesem Thyratron nicht ausgesetzt.  Auch sollte diese Strahlung nicht gerichtet auf ein Körperteil wirken . Kopf und Füße werden auch bestrahlt. Bei Abstimmarbeiten könnten aber Hände und Unterarm deutlich bestrahlt worden sein.

Ob diese Krankheiten vielleicht durch RADAR Strahlung hervorgerufen wurden ... Das wurde in diesem TV Beitrag nicht gefragt. Und HF ist mit einer Dissertation der NVA untersucht worden.....

 

 

 

                                                                           

 

 

                     Ein Bericht eines "Experten "aus dem Internet.    Eine Märchenstunde

                       hier lesen

Solches zu lesen schmerzt :

                                     Auszüge

.... erinnert sich noch genau an das Anoden-Feuer der Senderöhren.
Schön blau musste es sein, dann stimmte die Sendeleistung ...

Dieser Herr war bestimmt nicht Techniker in der PW am S 75 System . ( SA 2 )
 

In der Manöverzeit schliefen die Besatzungen nicht selten sogar in ihren Stationen.
Auch wenn diese eingeschaltet waren. Völlig ahnungslos. Bei den weiter entwickelten
Radarstationen waren Sende- und Auswertungsmodul dann getrennt auf jeweils ein
Fahrzeug montiert. Man hatte wohl von Seiten der Hersteller die Gefahr erkannt,
vermutet Karl-Heinz Bleich....

 

Er meint das abgesetzte Tochtersichtgerät...
Er meint die unterschiedlichen Kabinen AW , PW , UW etc.
Was hat das mit Auswerte - Modul zu tun ?
Ist die Station ausgeschalten , kann man darin schlafen. ( ich schlafe zu Hause auch
bei ausgeschaltetem Licht im Bett )

Bei Betrieb der P15 Rundumstation wird gearbeitet, werden Koordinaten gelesen etc.
Oder aber das Radar ist gar nicht besetzt... und die Operatoren arbeiten am
abgesetzten Tochtersichtgerät im Bunker/ Mittelpunkt .


Die Radarstation, die Bleich in Berlin-Gatow fand, war eine solche modernisierte Version und hilft ihm als
Beweismittel daher nicht sehr viel weiter

Er meint die  typische Standart P15 .
Die waren aber alle so.  Was nicht ins Konzept passt- wird ignoriert.

Die P15 ist das beste Beispiel für solche Art von RADAR Technik. Hier sieht man alles und kommt
auch heute noch an alle technischen Beschreibungen und Dokumentration . Selbst Bauteile
sollte man von  Polen  bis Estland ( alle in der NATO ) bekommen.
Es handelt sich um einen Standart des ehemaligen Warschauer Paktes.
Ebenso Standart war die P12 im Warschauer Pakt .
 

Eine Attrappe“, kommentiert Karl-Heinz Bleich enttäuscht. Welchen Abstand die Senderöhre vom
Aufenthaltsort des Funkorter hatte, lasse sich in diesem Zustand nicht feststellen
 

Solches zu Lesen schmerzt ..... Der hat ja überhaupt keine Kenntnis... und vertritt Soldaten in technischen
Belangen der Radartechnik ... Wir wollen mal lieber nicht nach der Grundgleichung der FO fragen...

Dieser Herr war nie an entscheidender Stelle am RADAR eingesetzt.

Die P12  und die P15 ist Generationen von Soldaten bekannt ...

Von der Grenze zur Bundesrepublik ( bis 1990 ) bis zum japanischen Meer in Russland.
Über 50Jahre im Einsatz , auch heute noch.
 

Der Hauptstrahl des Radars wird von den Antennen wie von einem Hohlspiegel fokussiert, die Leistung der Senderöhre um den Faktor 1000 verstärkt. Flugzeuge können ihn so noch in mehreren hundert Kilometern Entfernung reflektieren:
Dieses Echo wird von der Antenne wieder aufgefangen, das Flugzeug ist als kleiner weißer Punkt auf dem Radar-Bildschirm erkennbar.
Ein Grillhuhn, berichtet Karl-Heinz Bleich, dass an einer langen Stange in den Hauptkegel des Radars gehalten wird, verdampft auf der Stelle.
Ein Radar sendet jedoch nicht nur einen Hauptradar-Strahl ab, so Bleich.Es entstehe ebenfalls diffuse Streustrahlung, die viele Menschen in der näheren Umgebung
der Radaranlage erfassen könne.

 

Märchenstunde ?

Die Leistung fällt im Bereich einiger Meter um Faktor 10.000 und mehr ab.
Das sollte aber dem promovierten Physiker bekannt sein. Sehr schwierig ist es zB mit Messgeräten innerhalb einiger
100 m diese Leistung zu messen.  ( Das ist sehr schwierig , weil diese stark abfällt  und die E-H Ebenen  nicht passen)
Hier misst man im
µWATT Bereich ! Der Leistungsabfall kann mit 1 / Entfernung
zum Quadrat beschrieben werden.( das stimmt eigentlich so auch nicht , der Abfall ist noch steiler....)

Der Antennengewinn ist deutlich höher als 1000 und beträgt ZB für den S125 NEVA als Beispiel 40.000.

Er meint die Nebenkeule.

Im Nahbereich von RADAR Anlagen ( einige 100 m ) geht keine Gefährdung für Menschen aus.(  Leistung der P15 )

Sicherheitsabstand für heutige Grenzwerte : für die  P15 sollte dieser ganz grob geschätzt weniger als 50 M betragen.

 

Abschluss

Ich vermute  :
Dieser Herr hat nie in der LV bei FRT oder FUTT gedient. Er hat noch nie Gefechtsdienst ( im Frieden - DHS ) geleistet.

Er war nie in einer arbeitenden RADAR Station , hat nie ein Rundsichtgerät gesehen.

Er ist wahrscheinlich nicht in der Lage den Grenzbereich für den HF Sperrbereich ( Begriff aus dem Arbeitsschutz für RADAR Anlagen und Telekommunikation, Handy - Masten
UKW Radioanlagen oder TV Sender ) zu bestimmen.

Gegeben:  Impulsfolgeperiode, Impulslänge , Leistung ( Puls ) Antennengewinn ( Sendeantenne ) K, Wellenlänge ,  Fernfeld / Nahfeld .
Gesucht: min. Abstand für den abgeleiteten Grenzwert der Leistungsflussdichte nach VDE/DIN 0848, Teil 2 .

Er hat vieles gehört , war aber nie dabei.
Er vermutet viel, kennt aber die Technik nicht.
Er behauptet viel, hat kein Grundwissen zur Radartechnik.

Schuster , bleib bei Deinem Leisten.

Autor  Skarus  Dipl. Ing. (FH )

Studierte bei der FRT . Sendeanlagen PW ( S75 Wolchow )  SA2

Härtester Dienst in der Luftverteidigung ( Fla Raketentruppe) am System SA3   in verantwortlicher Funktion als  LO.

Am Tochtersichtgerät  habe ich Jahre  verbracht.  

 


 

 

Leistungen der genannten RADAR Systeme

Mit diesen Leistungen lassen sich keine "Brathähnchen verdampfen " ( siehe Beitrag oben )

Die HF Sperrbereiche, die zur Einhaltung der heute gültigen Arbeitschutzbestimmungen gelten würden
sollten sich bei 30 - 70 m bewegen. ( 50 W / m2  Grenzwert Exp. Bereich 1)

Im Nahbereich der Antenne, ( 2-5  Meter ) sollte es zur Erwärmung des Körpergewebes kommen.
Die mittleren Leistungen bewegen sich in der von einem Staubsauer oder Fernseher.

Es gibt allerdings Systeme mit beträchtlich höheren Pulsleistungen : SA2: 1 MW . SA10: 10 MW.
Von denen ist hier nicht die Rede, solche sind dem Herrn ( Beitrag siehe oben) und dem staunenden Publikum größtenteils unbekannt .



P12
Pulsleistung : 250 kW
Durchschnittsleistung: 540 W

Arbeitsfrequenzen : zwischen  150 und 170 MHz

 

P15
Pulsleistung: 270 kW
Durchschnittsleistung: 270 W     Stückzahlen : 1959 - 1990  ca.  150 Geräte

Magnetron MI - 119   mit 30 KV Betriebsspannung  .

         

                    Magnetron MI - 119   : keine Werte messbar  ( µSv )

Gleichrichterröhre W-1 : 400 µSv / h    am offenen Schrank, 10 cm Abstand. Beim Gefechtsdienst geht das nicht.
Wahrscheinlich um überhaupt einen Messwert zu erhalten . Alle Türen sind zu. Hochspannung fällt sofort ab, wenn die Türen geöffnet werden.

Schaltröhre GMI 90 , 27 KV Spannung .
8 mSv ( ! ) das scheint viel zu sein. Sollte es sich um den Antennenumschalter Senden- Empfang in Antennenwellenleiter handeln - an den kommt man im Betrieb nicht heran ( Gasentladungsröhre )  In 5 cm  ( ! ) Abstand gemessen.
 

 

                                        zum Vergrößern anklicken

                           P15                  P15 und dahinter P12    Arbeitsplatz in der P12

                                                                                   Bild :   Dipl. Ing. ( FH ) Wolff

 

P-18

Arbeitsfrequenzen : zwischen  150 und 170 MHz
 


 

Wie könnten sich Soldaten auf einen Anspruch auf Rente vor Gericht vorbereiten ?

 

- Soldaten sollten ihre Urkunde über 100 ,150 oder 1000 Tage  DHS

        vorlegen und versuchen über diesen Weg zu klagen.( Anscheinbeweis )

        ( nach Abzug der Wache. Typischer Ablauf : 24 h Wache , 12 h Vorbereitung und Vergatterung im Diensthabenden System . Danach wieder Wache.)

 

- im Gesundheitsbuch  der Soldaten  ist eine Abschlussuntersuchung eingetragen worden....                      ( lagert in Koblenz )

- die Aktenlage  sollte die Tätigkeit als Techniker beweisen ..... ( Wehrbereichsverwaltung  Ost )

- in der dienstlichen Beurteilung ist die Tätigkeit der Soldaten  beschrieben  worden ...

 - genaue Beschreibung der Tätigkeit als Techniker könnte  helfen.

 

 

Schadenersatz setzt Verschulden voraus.

Schadenersatz setzt vorsätzliche unerlaubte Handlungen voraus.

Das lässt sich nicht beweisen.

Nach meiner pers. Erfahrung wurden Vorschriften nicht ( bewusst ) umgangen.

Gegen wen soll der Schadenersatz gerichtet sein ?

Die DDR gibt es nicht mehr...

Die Bundesrepublik ist nicht Rechtsnachfolger der NVA. Das Kassieren von Grundstücken und Material der NVA ergibt nicht nachfolgend und automatisch die Rechtsnachfolge.

Solche Probleme sind wären im Einigungsvertrag DDR - BRD zu regeln gewesen.

 

 

© 2008   Peter Skarus  

 

 


  ältere Beiträge , Archiv

  Kolumne vom Mai  2004

Die meisten Texte hier sind staubtrocken und schwierig zu lesen  .

Sensationen oder politisch motivierte Beiträge zu Schadenersatzforderungen findet man hier nicht. Ich selbst bin ein Befürworter von messen , erforschen und untersuchen.

Nach  über 23j Tätigkeit      an  RADARSYSTEMEN mit  großen Leistungen   bin ich vorsichtig geworden und halte        den    Arbeitsschutz  ( Richtwerte , Sperrzonen und Grenzwerte ) immer ein.

Ich persönlich beteilige mich nicht an pseudowissenschaftlichen und emotional geführten Diskussionen bezüglich der Gefährlichkeit von RADAR Strahlung ( elektromagnetische Felder).

Die tödliche Gefährlichkeit der ionisierenden Strahlung ist praktisch bewiesen und wird von mir nicht behandelt ( davon verstehe ich im Gegensatz zu Hausfrauen , Baggerfahrern und Frisören in selbsternannten " Strahlengruppen" nichts )

Bedauerlicherweise bekommen aber auch Menschen ohne Einfluss von ionisierender Strahlung Krebs . Immer wird die frühere Tätigkeit beim Militär als Ursache in Rechnung gebracht. ( selbst wenn man  als Kraftfahrer oder Schreiber beschäftigt war ,  vermutet  und behauptet wird es immer ) So ist der Widerstand von Behörden gegen zusätzliche Rentenzahlungen und Entschädigungen zu erklären.

Zur Tödlichkeit von HF gibt es ( Stand Mai 2006 ) keine wissenschaftlichen Untersuchungen oder Ergebnisse. Sehr wohl aber Empfehlungen , Grenzwerte und Festlegungen. Außer den bekannten Effekten ( Wirkung auf Nervensystem , auf Technik, Verbrennungen am menschlichen Körper , Wirkung auf Psyche bzw. Strahlenwaffen ( Russland ) ist keine wissenschaftliche Abhandlung zu haben. .

Hausfrauen, Baggerfahrer und Frisöre reden von gepulster Strahlung.

Zum Verständnis der Hochfrequenz sollte man entweder solches studiert haben oder in der Branche praktische Erfahrungen als Techniker über Jahre aufbringen. Anlesen hilft nicht !

Die natürlichen Leistungen von HF ( Sonneneinstrahlung , UV Licht , elektromagnetische Felder natürlichen Ursprunges der Erde , aus dem    Kosmos etc.   übersteigen iA. die vom Gesetzgeber vorgegeben Leistungen.  An einem Sommertag kommen schon mal 1000 W auf 1 m2 Fläche zusammen.   ( siehe Grenzwerte  HF )

Um zu diskutieren sollte man die Grenzwerte kennen ! Man sollte die Quellen zum Nachlesen in seinem Besitz haben ! Bisher konnte ich allein durch ZITIEREN  alle Scheinargumente zum Erliegen bringen, dazu ein wenig Mathematik ....


Der Autor arbeitet  über Jahre als bestellter Strahlenschutzbeauftragter ( elektromagn. Felder ) 

© 2007 Skarus

          Nachsatz :

Der Autor ist  gesund  und hat ( noch)  keine Schädigungen durch langjährigen Job am RADAR davongetragen. Kleinere Befindlichkeiten wurden diagnostiziert und behandelt. So hat man gut lästern.  Der Autor schafft seit 1997 als Strahlenschutzbeauftragter EMF bis zum heutigen Tage      ( 2008 )

 

 

Dezember 2007 :

Aus gegebenem Anlass:

Nein, für Zeugenaussagen stehe ich nicht zur Verfügung. Meine Herren Rechtsanwälte, es schmeichelt mir, aber vor dem Richter müsste ich aussagen , dass die Vorschriften zur Abstimmung der Raketenleitstation eingehalten wurden. Und damit ist jeglicher Versuch die Bundesrepublik zu verklagen gescheitert. Dem Herren RA ..... aus Berlin habe ich so geantwortet. Meinen Namen und guten Ruf gebe ich dafür nicht her. ich kann nicht bestätigen , dass Abstimmvorschriften bewusst verbogen wurden.

Jahrzehnte lang habt ihr die Bösen aus der Bundesrepublik verteufelt .Der Hass auf die Bw wurde gepredigt , auf allen Propagandaplakaten in der Kaserne stand es.

In der Polit_ Schulung predigten es die Polit Popen.

Und nun wollt Ihr von den Bösen das Geld. Schämt Euch.

Die Bundesrepublik ist nicht Rechtsnachfolger der NVA .

Das im Einigungsvertrag und Beitritt zur BRD einige wesentliche Fehler gemacht wurden mag sein, aber es ist nun zu spät...

Soldaten der Bundeswehr haben es (etwas ) einfacher. Aber der Vorsatz muss bewiesen werden. Und Vorsatz gab es in den zivilisierten westlichen Ländern nicht. Den Vorsatz gab es sehr wohl in den totalitären Staaten. Aber die gibt es nicht mehr....

Peter Skarus, im Dezember 2007 nach einem Brief eines RA aus Berlin mit Bitte um Aussage vor Gericht.

              

 

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